Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen
 
1. Reisevertrag / Vertrag
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde aufReisen den Abschluss eines (Reise-)Vertrages verbindlich an und erkennt gleichzeitig dessen AGB als verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch aufReisen in Form einer schriftlichen Bestätigung zustande.
1.2. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden; die Speicherung dient nur der internen Nutzung durch den Veranstalter.
 
2. Zahlungen
2.1. Mit der schriftlichen (Reise-)Bestätigung schickt aufReisen dem Kunden eine Rechnung über eine Anzahlung auf den Preis in Höhe von 10%. Die Rechnung ist innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung zu bezahlen.
2.2. Die Zahlung des restlichen Betrages richtet sich nach den Angaben des Veranstalters und der Reisebestätigung. Sofern dort nichts vereinbart ist, ist der Restpreis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen.
 
3. Leistungen
3.1. Die von aufReisen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen der Reiseunterlagen.
3.2. aufReisen weist darauf hin, dass bei Trekking-, Erlebnis- und Abenteuerreisen Abweichungen von den Reisezielen, der Reiseroute und andere Änderungen notwendig sein können, insbesondere aufgrund von Bedingungen, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, wie Wetter, Straßenverhältnisse, Verhalten von Behörden u.a.
3.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Reisenden notwendige und wesentliche Änderungen der Leistungen unverzüglich mitzuteilen. Sofern für einen Reisenden angesichts der Änderung ein Festhalten am Reisevertrag unzumutbar ist, kann er unter billiger Herabsetzung des Reisepreises vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Reisende diese Erklärung unverzüglich nach der Mitteilung der Änderung schriftlich unter kurzer Benennung der Gründe, die zur Unzumutbarkeit führen, abzugeben.
3.4. Sofern sich die Kosten für Leistungen, die der Veranstalter nicht selbst erbringt, insbesondere Transportleistungen, nach Vertragsabschluss nachweislich erhöhen, kann der Veranstalter den Reisepreis entsprechend anpassen. Eine solche Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als drei Monate liegen.
3.5. aufReisen weist darauf hin, dass im Preis keine Versicherungen enthalten sind und empfiehlt den Teilnehmern eine Reiserücktrittsversicherung und bei Reisen ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. aufReisen bietet Ihnen an Ihre gewünschten Reiseversicherungen online zu buchen.
 
4. Rücktritt des Kunden
4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
4.2. Tritt der Kunde von der Reise zurück oder diese gar nicht an, ist aufReisen berechtigt, Ersatz für Aufwendungen und bisher getroffene Reisevorkehrungen zu verlangen.
 ●       bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
 ●       ab dem 30.Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
 ●       ab dem 7.Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
 
5. Kündigung durch aufReisen
5.1. aufReisen ist berechtigt, die jeweilige Veranstaltung gegenüber allen Teilnehmern abzusagen, wenn die im Vorfeld genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein solcher Rücktritt vom Vertrag ist vom Veranstalter spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn den Teilnehmern gegenüber zu erklären.
In diesem Fall erhalten die Reiseteilnehmer unverzüglich die geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Zahlungen durch den Veranstalter sind ausgeschlossen, ebenso sind Schadensersatzansprüche des Reisenden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.2. Der Reisevertrag eines einzelnen Reisenden kann von aufReisen fristlos gekündigt werden, wenn der Reisende die Durchführung einer Veranstaltung trotz einer ausdrücklichen Abmahnung durch den Veranstalter oder dessen Vertreter nachhaltig stört oder sich anderweitig vertragswidrig verhält.
5.3. Im Fall der zuletzt genannten vom Reisenden verschuldeten Kündigung des Veranstalters behält dieser den vollen Anspruch auf den Reisepreis.
5.4. aufReisen führt seine Kurse ganzjährig und grundsätzlich bei jeder Witterung durch. Tritt jedoch infolge höherer Gewalt (z.B. Wettersturz) eine Gefährdung des Veranstaltungsverlaufs auf bzw. wird dieser dadurch erschwert oder gar verunmöglicht, so ist der Veranstalter berechtigt über den zeitweiligen oder kompletten Abbruch des Kurses zu entscheiden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühr. Mit dem Auftraggeber / Teilnehmer wird über eine Fortsetzung des Kurses zu einem anderen Zeitpunktt beraten. Weitere Ansprüche aufgrund der Verschiebung des Kurses auf einen anderen Zeitpunkt (z.B. Erstattung von Fahrtkosten) bestehen nicht.
 
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von aufReisen erfolgt auf eigene Gefahr, der Teilnehmer verzichtet – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Veranstalter schuldhaft verursacht wurde..
6.2. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wird; dieselbe Schadensbegrenzung gilt, wenn der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auch hierauf berufen.
6.4 aufReisen haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen, die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.
 
7. Ansprüche und Folgeansprüche
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen.  Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte
 
8. Versicherungen
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

9. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Reisevertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für Klagen des Kunden ist Wiesbaden.                                                                                                     

aufReisen

Email: info@auf-natur-reisen.de

 

 

 

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Mobil: +49 (0)171 8022979

 

 

 

 

 

 

 

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